Die Generalitat Valenciana weitet ihre Soforthilfe-Regelungen für Betroffene des Großbrandes von La Vall d’Uixó auf weitere von den jüngsten Waldbränden in der Provinz Castellón betroffene Orte aus. Genannt wurden die Gemeinden Tírig, Catí, Culla, La Salzadella, Sierra Engarcerán und Albocàsser. Die formale Entscheidung soll im nächsten Plenum des Consell erfolgen.
Die Ausdehnung knüpft an den bestehenden Rahmen an, der Ende Juli für La Vall d’Uixó beschlossen wurde. Dieser sieht Hilfen für Schäden an der Hauptwohnung vor – einschließlich Unterstützung bei Zerstörung oder Unbewohnbarkeit –, Zuschüsse für notwendige Mietwohnungen zur vorübergehenden Unterbringung sowie Beihilfen für beschädigte Haushaltsgegenstände und Fahrzeuge. Zudem enthält er ein spezifisches Schema für Selbständige und den kleinteiligen Handel, um die Wiederaufnahme der Tätigkeit und den Erhalt von Arbeitsplätzen zu erleichtern. Nach Angaben regionaler Medien ist dieser Hilferahmen im Decreto 114/2026 vom 31. Juli 2026 geregelt, das ein Anfangsvolumen von 11,77 Millionen Euro festlegt.
Hintergrund sind mehrere Waldbrände, die seit dem 7. August in Castellón ausgebrochen sind und in den betroffenen Gemeinden zu Evakuierungen, Sachschäden und Unterbrechungen des wirtschaftlichen Lebens geführt haben. Mit der Ankündigung verfolgt die Regionalregierung das Ziel, Kriterien und Instrumente aus La Vall d’Uixó auf die neu betroffenen Orte zu übertragen, um Anträge und Auszahlungen zu beschleunigen.
Interessen und Forderungen: Der Agrarverband La Unió Llauradora i Ramadera verlangt eine schnelle amtliche Bewertung der Schäden an Weiden und Kulturen sowie gegebenenfalls eine Aufstockung der verfügbaren Mittel. Die Verbandsspitze betont, dass kurzfristige Liquidität für Betriebe in den betroffenen Zonen entscheidend sei, um Folgeschäden in der Produktion zu vermeiden.
Offene Punkte: Für die neu einbezogenen Gemeinden lagen zum Zeitpunkt der Ankündigung noch keine detaillierten Fristen, Auszahlungsmodalitäten und ergänzenden Budgetzuweisungen vor. Diese Details sollen im Plenum des Consell beschlossen und anschließend im Amtsblatt veröffentlicht werden. Die Generalitat Valenciana stellt in Aussicht, die bestehenden Anspruchsvoraussetzungen beizubehalten und Verfahrenswege zu vereinheitlichen, um die Bearbeitungszeiten kurz zu halten. Maßgeblich wird sein, wie rasch Schadensbegutachtungen vorliegen und in welchem Umfang zusätzliche Mittel für die Erweiterung des Programms bereitgestellt werden.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).