Die Xunta de Galicia hat sich am 28. September 2026 mit Vertreterinnen und Vertretern des Marisqueo-Sektors auf eine sechsmonatige Schließung von drei freien Sammelgebieten in der Ría de Arousa geeinigt. Betroffen sind die Muschelbänke Cabío, O Bohído und Os Lombos do Ulla. Die Sperre gilt von Oktober 2026 bis einschließlich März 2027 und soll die Erholung der Bestände nach hoher Sterblichkeit fördern.
Als Begründung nennt die Consellería do Mar wissenschaftliche Auswertungen des Centro de Investigacións Mariñas. Diese belegen infolge aufeinanderfolgender Stürme und ungewöhnlich niedriger Salinität eine erhebliche Mortalität bei Muscheln und Herzmuscheln. Zugleich verweisen die Erhebungen auf Ansätze positiver Rekrutierung, etwa einen kräftigen Nachwuchs von Berberecho in den Lombos do Ulla. Die Schließung soll diese Neuansiedlungen schützen und die Grundlage für eine spätere nachhaltige Nutzung sichern.
Zur Abmilderung wirtschaftlicher Folgen kündigte die Regionalregierung flankierende Unterstützung an. Bis zu drei der sechs Schließungsmonate können nach den Vorgaben des Diario Oficial de Galicia als vorübergehende Betriebspause für Beihilfen anerkannt werden. Die Verwaltung verweist auf bestehende Regelungen für temporäre Aussetzungen, teils mit Kofinanzierung aus EU-Mitteln. Bereits laufende Programme zur Stabilisierung des Sektors sollen mit der aktuellen Maßnahme verzahnt werden.
Der Sektor hatte in den vergangenen Monaten auf eine angespannte Lage hingewiesen und zusätzliche Schutz- und Finanzinstrumente gefordert. In Analysen wurden neben hydrologischen Einflüssen wie außergewöhnlichen Niederschlägen und verstärkten Flussabflüssen auch parasitäre Belastungen, unter anderem durch Marteilia cochillia, als mitursächlich für die Entwicklung genannt. Die Xunta de Galicia betont, dass der Beschluss Ergebnis eines abgestimmten, wissenschaftsbasierten Managements sei und eng mit dem Sektor umgesetzt werde.
Die Maßnahme ist befristet und wird von weiterer Beobachtung begleitet. Nach Angaben der Consellería do Mar fließen kontinuierliches Monitoring und Feldproben in mögliche Folgeentscheidungen ein. Je nach Bestandsentwicklung können die Behörden Öffnungen, Verlängerungen oder ergänzende Schutzschritte anordnen. Der aktuelle Anlass ist die Einigung vom 28. September 2026; frühere Hilfsregelungen bleiben bestehen und werden für die anstehende Schließungsphase angewandt.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).