Politik

Ex‑Kabinettschef von Sánchez verlangt Handy zurück – Richter ordnet erneute forensische Kopie an

Juan Manuel Serrano hat am 21. August 2026 beim Ermittlungsrichter der Audiencia Nacional die Rückgabe seines Mobiltelefons beantragt. Zuvor hatte die UCO der Guardia Civil am 19. August eine zweite Datensicherung erstellt; wegen formaler…

Juan Manuel Serrano, ehemaliger Kabinettschef von Pedro Sánchez im PSOE und Ex‑Präsident von Correos, hat am 21. August 2026 beim Richter der Audiencia Nacional, Santiago Pedraz, die Rückgabe seines Mobiltelefons beantragt. Er begründet dies damit, dass nach Abschluss einer zweiten forensischen Kopie durch die Unidad Central Operativa (UCO) der Guardia Civil am Mittwoch, 19. August 2026, die mit der Maßnahme befassten Beamten mitgeteilt hätten, das Originalgerät werde für die weiteren Untersuchungen nicht mehr benötigt.

Die Verteidigung Serranos hatte die vorangegangene Datensicherung gerügt, weil sie nicht in Anwesenheit eines Rechtsbeistands erfolgt sei, und die Beweisverwertung in Frage gestellt. Vor diesem Hintergrund ordnete Richter Pedraz an, die Datensicherung erneut durchzuführen – diesmal in Gegenwart Serranos und seines Anwalts. Eine Entscheidung über die Rückgabe des Geräts steht damit im Ermessen des Gerichts und war bis Freitag nicht ergangen.

Serrano war am Dienstag, 18. August 2026, vor dem Ermittlungsrichter erschienen, um den technischen Ablauf der Sicherung zu verifizieren. Tags darauf nahm die UCO eine weitere Kopie vor, deren formale Umstände nun Kern der Auseinandersetzung sind. Der Antrag auf Herausgabe des Telefons läuft parallel zu dem Begehren, die ohne Verteidigeranwesenheit erstellte Sicherung zu annullieren.

Der Vorgang ist Teil der Ermittlungen im sogenannten caso Leire Díez. Aus den Gerichtsunterlagen geht hervor, dass Serrano am 10. Juli 2026 als Beschuldigter vernommen wurde. Die Regierung hatte den damals vorliegenden UCO‑Bericht über mögliche Bezüge Serranos zu dem Verfahren als in einer sehr frühen Phase bezeichnet. Unabhängig davon versucht das Gericht, die Integrität möglicher Kommunikationsinhalte und Metadaten zu sichern, indem es die forensischen Schritte nachvollziehbar dokumentieren lässt.

Juristisch geht es um die Abwägung zwischen dem Eigentumsrecht am sichergestellten Originalgerät und dem Sicherungsinteresse der Ermittlungsbehörden. Maßgeblich wird sein, ob die digitalen Kopien als vollständig, unverändert und gerichtsfest gelten und ob für weitere technische Prüfungen – etwa zur Validierung von Metadaten oder Schlüsseln – noch Zugriff auf das Original erforderlich ist. Gibt das Gericht den Einwänden der Verteidigung statt, könnten Ergebnisse aus der beanstandeten Sicherung unberücksichtigt bleiben oder durch eine korrekt bezeugte Kopie ersetzt werden. Weist es die Rügen zurück, dürfte die Auswertung auf Basis der jüngsten, gerichtlich angeordneten Datensicherung fortgeführt werden.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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