Politik

Europäische Union-Kommission will soziale Netzwerke für Unter-13-Jährige verbieten

Ursula von der Leyen kündigt in Straßburg ein EU‑Gesetz zum Schutz Minderjähriger im Netz an. Für 13- bis 15-Jährige sind nur elterlich überwachte Konten vorgesehen; darüber hinaus sollen Suchtanreize auf Plattformen eingedämmt werden.

Brüssel/Straßburg/Madrid — EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat am 16. September 2026 in ihrer Rede zur Lage der Union Eckpunkte eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger im Internet vorgestellt. Der unter dem Arbeitstitel EU Kids Act geführte Vorstoß sieht vor, den Zugang zu gewöhnlichen sozialen Netzwerken für Kinder unter 13 Jahren zu untersagen. Für 13- bis 15-Jährige sollen nur von den Eltern eröffnete, überwachte Konten mit eingeschränkten Funktionen zulässig sein. Zwischen 15 und 18 Jahren sollen Plattformen nach den Plänen so gestaltet werden, dass sie keine suchtähnlichen Nutzungsmuster befördern. Konkrete Rechtsakte und Zeitpläne nannte die Kommission zunächst nicht.

Von der Leyen begründete die Initiative mit dem Schutz der psychischen Gesundheit, dem Kampf gegen Belästigung und der Eindämmung manipulativer Empfehlungsmechanismen. „Europa setzt seine eigenen Regeln, nicht die großen Tech-Konzerne“, sagte sie im Plenarsaal des Europäischen Parlaments in Straßburg. Die Kommission prüft verpflichtende Altersverifikation, Vorgaben gegen suchtfördernde Designs sowie Sanktionsmechanismen bei Verstößen. Details zur technischen Umsetzung und zum Datenschutz sollen in einem formalen Entwurf präzisiert werden.

Die Ankündigung trifft in Spanien auf eine laufende Debatte. Regierungschef Pedro Sánchez hatte im Februar 2026 strengere nationale Schritte in Aussicht gestellt, unter anderem Beschränkungen für Minderjährige beim Zugang zu sozialen Netzwerken. Madrid begrüßt die europäische Harmonisierung, um Umgehungen über Landesgrenzen hinweg zu erschweren. Auch spanische Kinderärztinnen und Kinderärzte sowie Jugendschutzorganisationen drängen auf mehr Schutz, fordern aber Wirkungsnachweise und Ausnahmen für Bildungsangebote.

Rechtsexpertinnen und Datenschutzbehörden in mehreren Mitgliedstaaten verweisen auf offene Fragen der Altersprüfung: Diese müsse verhältnismäßig, technologieneutral und datensparsam erfolgen, um Grundrechte, insbesondere den Schutz personenbezogener Daten, nicht zu verletzen. In den kommenden Beratungen zwischen EU-Kommission, Europäischem Parlament und Rat dürften Umsetzbarkeit, Durchsetzbarkeit und die Abgrenzung zu bereits geltenden Regeln wie der Datenschutz-Grundverordnung und dem Gesetz über digitale Dienste im Mittelpunkt stehen.

Für Spanien hat die Richtung der EU-Politik unmittelbare Folgen: Eine unionsweit einheitliche Regel könnte nationale Alleingänge ersetzen oder ergänzen und die Rechtslage für Plattformbetreiber vereinheitlichen. Bis zur Vorlage des Gesetzentwurfs und der anschließenden Verhandlungen bleibt offen, ob Altersgrenzen, Aufsichtspflichten und Designvorgaben in der nun skizzierten Form übernommen oder im Gesetzgebungsverfahren verändert werden.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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