Die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) hat am 6. November in Spanien Ermittlungen zu einem möglichen Betrug mit EU-Mitteln im Zusammenhang mit Arbeiten an der Hochgeschwindigkeitsstrecke Madrid–Sevilla eingeleitet. Nach EPPO-Angaben werden Verträge, Projektakten und Abrechnungen geprüft, die sich auf die Erneuerung und Verbesserung von Sicherheits-, Signal- und Kommunikationssystemen beziehen. Die Ermittlungen wurden von Amts wegen aufgenommen.
Zur Durchführung der Maßnahmen stützt sich die EPPO auf die Unidad Central Operativa der Guardia Civil. Ermittler forderten am Morgen Unterlagen in den Räumen des Infrastrukturverwalters Adif, der Agencia Estatal de Seguridad Ferroviaria sowie beim Tribunal de Cuentas an. Die Dokumentensicherung steht nach Behördenangaben im Zusammenhang mit dem schweren Zugunglück vom 28. Oktober nahe Urda in der Provinz Toledo. Konkrete Verdachtsdarstellungen über einzelne Verträge oder Unternehmen legte die EPPO bislang nicht vor.
Öffentlich-rechtliche und Agenturmeldungen aus Spanien berichten übereinstimmend, dass es um Ausschreibungen, Fördervereinbarungen und Nachweise zu Wartungs- und Modernisierungsarbeiten an sicherheitsrelevanten Systemen geht. Hintergrund der Auskunftsersuchen ist der mögliche Zusammenhang zwischen Teilen der technischen Ausrüstung auf dem untersuchten Streckenabschnitt und dem Unfallgeschehen. Offizielle Unfallursachen liegen weiter nicht vor; die spanischen Fachstellen führen parallel technische Untersuchungen und forensische Analysen durch.
Nach Angaben beteiligter Institutionen kooperieren die spanischen Behörden mit der EPPO. Das Tribunal de Cuentas bestätigte gegenüber Medien, dass Beamtinnen und Beamte der Guardia Civil im Zuge eines Auskunftsersuchens vorstellig wurden. Aus der Politik wurden Forderungen nach umfassender Aufklärung laut, während Regierungsvertreter betonten, dass die Ermittlungen ohne Vorverurteilungen geführt werden müssten. Aussagen zu Verantwortlichkeiten oder strafrechtlichen Folgen seien derzeit verfrüht.
Die EPPO-Ermittlungen betreffen ausschließlich den Umgang mit europäischen Geldern und die Frage, ob Vergabeverfahren, Vertragsabrechnungen oder die Ausführung finanziell geförderter Arbeiten rechtskonform waren. Sie ersetzen nicht die nationalen Untersuchungen zu den technischen und betrieblichen Ursachen des Unglücks. Erst nach Auswertung der angeforderten Unterlagen und möglicher weiterer Schritte – etwa ergänzender Beweiserhebungen – ist mit belastbaren Ergebnissen zu rechnen. Über weitergehende Maßnahmen, darunter etwa gerichtliche Anordnungen, entschied die EPPO nach eigenen Angaben noch nicht.
Mit der Prüfinitiative reagiert die europäische Ermittlungsbehörde auf einen aktuellen Anlass, ohne den Abschluss anderer laufender Verfahren vorwegzunehmen. Hinweise auf eine Beeinträchtigung des Bahnbetriebs durch die heutigen Maßnahmen lagen zunächst nicht vor.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).