Mit Beginn des neuen Schuljahrs im September verschärft sich in vielen spanischen Städten die Parksituation vor Schulgebäuden. In Metropolen wie Madrid, Barcelona, Sevilla und Zaragoza führt der morgendliche Andrang regelmäßig zu Verstößen durch Doppelparken. Das Parken in zweiter Reihe ist nach spanischem Recht untersagt und wird in der Regel als schwere Ordnungswidrigkeit eingestuft.
Rechtsgrundlage sind die landesweit geltenden Vorschriften der Ley sobre Tráfico, Circulación de Vehículos a Motor y Seguridad Vial sowie des Reglamento General de Circulación. Sie verbieten das Abstellen von Fahrzeugen so, dass korrekt geparkte Autos blockiert oder der Verkehr behindert wird. Üblich sind Bußgelder von 200 Euro für solche schweren Verstöße. Darüber hinaus kann die zuständige Behörde die Entfernung oder Immobilisierung des Fahrzeugs anordnen, wenn es den Verkehr behindert oder eine Gefahr darstellt.
Die Dirección General de Tráfico weist darauf hin, dass innerhalb des freiwilligen Zahlungszeitraums häufig ein Rabatt von 50 Prozent gewährt wird. Wer diese Ermäßigung nutzt, verzichtet in der Regel auf weitere Rechtsmittel gegen den Bescheid. Dieses Vorgehen wird von der Policía Municipal und den kommunalen Verwaltungen beim Vollzug gängigerweise angewandt.
Der Schwerpunkt der Kontrollen rund um Schulen wird von Behörden mit der Verkehrssicherheit begründet: Kinder sollen beim Ein- und Aussteigen besser geschützt werden, und unübersichtliche Situationen vor Schultoren sollen vermieden werden. Für viele Familien fällt die Sanktionspraxis dennoch ins Gewicht, weil sie ausgerechnet in der finanziell angespannten Septemberphase zusätzliche Kosten verursachen kann.
Lokale Besonderheiten bleiben davon unberührt: Kommunen können ergänzende Vorgaben zur Anordnung des Abschleppens oder zur Organisation von Kurzhaltebereichen erlassen. Auch zeitlich begrenzte Haltezonen vor Schulen sind mancherorts vorgesehen. Solche Regelungen ändern jedoch nichts am Grundsatz, dass das Halten oder Parken in zweiter Reihe verboten ist und als schwerer Verstoß geahndet wird. Wer Kinder bringt oder abholt, sollte daher auf ausgewiesene Kurzhaltebereiche, Parkhäuser oder fußläufige Alternativen ausweichen.
Zusammengefasst: Das Doppelparken vor Schulen ist in Spanien klar untersagt und kostet in der Regel 200 Euro. Bei zügiger Begleichung kann die Strafe oft halbiert werden. Abschleppen ist möglich, wenn das Fahrzeug blockiert oder gefährdet. Die Kontrollen dienen laut Behörden der Sicherheit – sie entlasten Verkehrsfluss und Sichtbeziehungen an neuralgischen Punkten vor Schulen.
Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).