Aktuell

Chefs des Ramón y Cajal rechtfertigen geänderte Prioritäten auf Wartelisten

Die Leitungen der chirurgischen Dienste und der Anästhesiologie des Hospital Universitario Ramón y Cajal in Madrid verteidigen in einer Mitteilung vom 23. September 2026 Überprüfungen und Korrekturen der Dringlichkeitseinstufungen.

Die Leitungen der chirurgischen Dienste und der Anästhesiologie des Hospital Universitario Ramón y Cajal in Madrid haben am 23. September 2026 eine gemeinsame Mitteilung veröffentlicht. Darin rechtfertigen sie die Überprüfung und, wenn nötig, Änderung von Prioritätsstufen auf den Wartelisten, falls die ursprüngliche Einstufung nicht den klinischen Kriterien der jeweiligen Fachgebiete entspreche. Ziel sei es, die Gleichbehandlung zu sichern und Nachteile für wartende Patientinnen und Patienten zu vermeiden.

Auslöser der Erklärung sind Berichte über Änderungen der Einstufung zwischen dem 28. Februar und dem 14. März 2025 in der Orthopädie und Traumatologie. Demnach wurden 57 Patienten von „bevorzugt“ auf „normal“ herabgestuft, wodurch sich die maximale Frist für einen Eingriff von 90 auf 180 Tage verlängert. Diese Darstellung wird verschiedenen Medien zufolge von internen Unterlagen gestützt. Die Mitteilung der Dienstchefs verweist allgemein auf die Verantwortung, klinische Prioritäten zu prüfen, nennt jedoch keine Einzelfälle oder konkrete Entscheidungswege.

Kritik entzündete sich daran, dass die Umstufungen nach Angaben von Beschäftigten teils ohne Rücksprache mit den jeweils operativ Verantwortlichen erfolgt sein sollen. Die Verbraucherorganisation Facua und die Regionalpartei Más Madrid teilten mit, sie hätten die Vorgänge wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch und Urkundenfälschung bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Die Regionalverwaltung verwies laut Berichten auf interne Prüfungen. Offizielle, öffentlich einsehbare vollständige Änderungsprotokolle liegen bislang nicht vor, sodass der genaue Ablauf in Teilen ungeklärt bleibt.

Das Krankenhaus betont in der aktuellen Mitteilung, die Aufnahme in die Wartelisten und die Festlegung der Dringlichkeit basierten auf klinischen und versorgungsbezogenen Kriterien und würden von Fachärztinnen und Fachärzten vorgenommen. Zugleich unterstreichen die Unterzeichnenden ihre Pflicht, diese Klassifikationen zu revidieren, wenn neue Informationen oder Abweichungen von den Kriterien vorlägen. Aussagen zu möglichen administrativen Vorgaben oder Leistungsanreizen, die über fachliche Gründe hinausgehen, enthält der Text nicht.

Der Fall berührt eine grundsätzliche Frage der Krankenhausorganisation: Die rechtlich zulässige Anpassung klinischer Prioritäten soll Transparenz und Fairness sichern. Wo Entscheidungswege und Dokumentation jedoch Lücken aufweisen, entsteht der Eindruck administrativer Einflussnahme. Ob sich dieser Verdacht bestätigt, hängt von den laufenden Prüfungen ab. Bis dahin bleibt festzuhalten: Die Dienstchefs verteidigen das Instrument der Prioritätsprüfung, während Betroffene und Teile der Opposition dessen Anwendung in den Monaten Februar und März 2025 im Ramón y Cajal in Frage stellen.

Redakteurin: Clara Simonichek (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

Ende des Artikels

Anzeige

Aus dem PHOTRA-Netzwerk