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Ceutas Präsident Vivas öffnet in Einzelfällen Transfers minderjähriger Migranten auf die Halbinsel

Juan Jesús Vivas stellt am 24. September klar: Nicht rückführbare Minderjährige aus Ceuta könnten in Ausnahmefällen auf die spanische Halbinsel verlegt werden. Vorrang hätten Familienzusammenführungen und die Kooperation mit Marokko; Unterstützung durch die Europäische…

Madrid, 24. September 2026. Der Präsident der autonomen Stadt Ceuta, Juan Jesús Vivas, hat angekündigt, in wenigen, ausdrücklich als minimal bezeichneten Fällen unbegleitete Minderjährige von Ceuta auf die spanische Halbinsel verlegen zu wollen, wenn eine Rückführung nach Marokko rechtlich nicht möglich ist. Er äußerte sich am Rande des Forbes Economic Summit in Madrid. Spanische Medien wie Europa Press und Onda Cero zitierten Vivas mit der Priorität, stets das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen.

Vivas betonte, vorrangig Familienzusammenführungen zu verfolgen. Dazu zählten die Suche nach Eltern oder gesetzlichen Betreuern sowie Kooperationen mit marokkanischen Einrichtungen. Wo solche Lösungen nicht greifen, solle die Verlegung einzelner Fälle auf die spanische Halbinsel geprüft werden. Zugleich brachte er eine stärkere Rolle der Europäische Union bei der Absicherung und Finanzierung entsprechender Maßnahmen ins Gespräch.

Die spanische Zentralregierung verweist seit Wochen darauf, dass Rückführungen Minderjähriger nur im Rahmen des nationalen und europäischen Rechts erfolgen dürfen. Nach Angaben von La Moncloa können Minderjährige, für die weder eine Rückführung noch eine Familienzusammenführung möglich ist, rechtlich in Spanien verbleiben. In solchen Konstellationen werde fallbezogen geprüft, ob eine Unterbringung in anderen Teilen des spanischen Hoheitsgebiets angezeigt sei. Zuständig bleiben die zuständigen Behörden und Gerichte, die jeden Einzelfall bewerten.

In Ceuta laufen parallel Verwaltungsverfahren zur Altersfeststellung, zur Klärung des rechtlichen Status und zur Familienzusammenführung. Nach Angaben der Delegation der Regierung in Ceuta sind entsprechende Prüfungen eingeleitet. Konkrete Zielzahlen für Transfers nannte Vivas nicht. Er unterstrich stattdessen, es gehe um eng begrenzte Fälle, bei denen sich Rückführungen nach Marokko nachweislich nicht realisieren lassen.

Politisch markiert die Öffnung für Verlegungen auf die spanische Halbinsel eine Nuancierung der bisherigen Linie in Ceuta. Sie rückt die Lastenverteilung zwischen der Stadt, der Zentralregierung und gegebenenfalls der Europäische Union in den Fokus. Wie häufig am Ende tatsächlich auf Transfers zurückgegriffen wird, hängt von den Ergebnissen der Einzelfallprüfungen, bilateralen Abstimmungen mit Marokko und der Verfügbarkeit geeigneter Aufnahmestrukturen in Spanien ab. Bis dahin bleiben Familienzusammenführungen die von Vivas bevorzugte Option.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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