Wirtschaft

CCOO fordert Anerkennung von durch Sonnenarbeit bedingtem Hautkrebs als Berufskrankheit

Spaniens Gewerkschaft CCOO drängt auf die Anerkennung von Hautkrebs durch berufliche UV-Strahlung als Berufskrankheit und verlangt strengere Präventionspflichten für Außenarbeitsplätze.

Die Gewerkschaft Comisiones Obreras (CCOO) hat am 17. August 2026 gefordert, Hautkrebs infolge beruflicher Sonnenexposition in Spanien als Berufskrankheit anzuerkennen. Zugleich verlangt sie verbindlichere Präventionspflichten für Tätigkeiten im Freien, etwa in Landwirtschaft und Bau. Grundlage der Initiative ist ein Bericht der eigenen Secretaría de Salud Laboral y Medio Ambiente, der auf eine erhebliche Belastung durch ultraviolette Strahlung am Arbeitsplatz hinweist und Defizite bei der Vorsorge benennt.

Internationale Daten stützen die Relevanz des Themas: Laut einer 2023 veröffentlichten Analyse der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ist weltweit jeder dritte Todesfall durch Nicht-Melanom-Hautkrebs auf berufliche Sonnenexposition zurückzuführen. Die Zahl der hierauf zurückgeführten Todesfälle stieg demnach zwischen 2000 und 2019 um 88 Prozent – von 10.088 auf 18.960. Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) stuft Solarstrahlung seit Langem als Karzinogen der Gruppe 1 ein; damit gilt die krebserzeugende Wirkung beim Menschen als hinreichend belegt.

CCOO argumentiert, die Risiken würden in Spanien in vielen Betrieben noch unzureichend bewertet. Häufig fehlten systematische Gefährdungsbeurteilungen zur UV-Exposition; Schutzkleidung, organisatorische Maßnahmen und Schulungen seien lückenhaft. Der Verband verlangt daher neben der rechtlichen Anerkennung als Berufskrankheit verbindliche Präventionsstandards, etwa angepasste Arbeitszeiten bei hoher UV-Belastung, verpflichtende Bereitstellung geeigneter Schutzausrüstung und niedrigschwelligen Zugang zu Sonnenschutzmitteln.

Faktisch belegt sind die krebserzeugenden Eigenschaften der Solarstrahlung und die erhebliche Zahl berufsbedingter Fälle, wie WHO, ILO und IARC darlegen. Politisch-gewerkschaftlich ist die Forderung der CCOO auf eine Änderung der gesetzlichen Liste anerkannter Berufskrankheiten und auf strengere Aufsicht gerichtet. Ob und wann der Gesetzgeber reagiert, ist offen; die Umsetzung würde voraussichtlich Ansprüche Betroffener in der sozialen Sicherung präzisieren und betriebliche Abläufe im Freien arbeitender Sektoren anpassen.

Präventiv empfehlen Fachinstitutionen seit Jahren robuste Basismodelle: Planung schattenreicher oder zeitlich verlegter Tätigkeiten, persönliche Schutzausrüstung einschließlich Kopfbedeckung und UV-Schutztextilien sowie Aufklärung der Beschäftigten. Aus Sicht der Gewerkschaft sollten diese Elemente in Spanien verbindlich und flächendeckend zur Anwendung kommen, um vermeidbare Erkrankungen und Todesfälle zu reduzieren.

Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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