Kastilien und León

Castilla y León strebt Rückführung von 164 unbegleiteten Minderjährigen an

Die Regionalregierung kündigte am 17. September 2026 an, per Abkommen mit Herkunftsstaaten die Rückführung der 164 von ihr betreuten unbegleiteten Minderjährigen zu prüfen und berief sich auf Artikel 35.2 der spanischen Ausländergesetzgebung.

Die Junta de Castilla y León will per Vereinbarungen mit Herkunftsstaaten die Rückführung aller derzeit von der Autonomie betreuten unbegleiteten Minderjährigen prüfen. Regierungssprecher Carlos Fernández Carriedo nannte am Donnerstag die Zahl 164 und verwies als Rechtsgrundlage auf Artikel 35.2 der Ley Orgánica 4/2000, der es Autonomien erlaubt, mit Herkunftsländern Absprachen zu schließen, sofern das Kindeswohl gesichert ist und eine Nachbetreuung vorgesehen wird.

Auslöser sind jüngste Vorstöße des Regierungspartners Vox. Der Vox-Politiker Carlos Pollán hatte zuvor eine zügige Rückführung als Weg zum Schutz der Kinder propagiert. Carriedo bekräftigte zugleich das Selbstbild der Region als „tierra de acogida“ und betonte, Ziel sei eine legale und geordnete Migration mit sozialer und beruflicher Integration. Konkrete Abkommen, Verhandlungspartner oder Zeitpläne nannte die Junta am 17. September nicht.

Rechtlich ist die Zuständigkeit geteilt: Registrierung, Schutz und unmittelbare Betreuung unbegleiteter Minderjähriger liegen bei den Autonomien. Internationale Absprachen und zwangsweise Rückführungen berühren jedoch staatliche Kompetenzen und völkerrechtliche Vorgaben, darunter die Konvention über die Rechte des Kindes. Fachleute heben hervor, dass eine Rückführung nur nach individueller Prüfung zulässig ist: Es muss das Kindeswohl gewahrt, die familiäre Situation gesichert und eine angemessene Versorgung im Herkunftsland nachgewiesen sein. Alters- und Identitätsfeststellungen sowie die Mitwirkung der Staatsanwaltschaft sind dafür regelmäßig erforderlich.

Politisch ist das Vorhaben in den PP‑Vox‑Kurs der Regionalregierung eingebettet. Aus der Opposition und von zivilgesellschaftlichen Organisationen kommen Forderungen nach Transparenz: Die Junta solle offenlegen, mit welchen Staaten sie verhandeln will, wie Altersgutachten und Identitätsprüfungen durchgeführt werden und welche Monitoring‑Mechanismen eine Nachverfolgung nach der Rückführung gewährleisten. Auch wird auf die Grenze zwischen freiwilliger Familienzusammenführung und staatlich veranlasster Rückführung hingewiesen, die rechtlich und praktisch unterschiedlich zu bewerten ist.

Die Regierung in Valladolid kündigte an, „im Einklang mit geltendem Recht“ vorzugehen und kooperativ mit der Staatsanwaltschaft zu arbeiten. Ob und in welchem Umfang Rückführungen tatsächlich möglich sind, hängt von Vereinbarungen mit Drittstaaten und vom Ergebnis der Einzelfallprüfungen ab. Die Junta ließ offen, wer die Verhandlungen mit den jeweiligen Herkunftsländern führen würde und ob die Zentralregierung einbezogen ist.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

Ende des Artikels

Anzeige

Aus dem PHOTRA-Netzwerk