Kastilien und León

Castilla y León entlastet bei Erbschaften auch Geschwister, Tanten und Neffen

Die Regionalregierung hat Anfang September ein Steuerpaket vorgestellt: Ab 2027 soll die Begünstigung bei Erbschaften und Schenkungen auf weitere Verwandte ausgeweitet und der regionale Einkommensteuertarif schrittweise gesenkt werden.

Die Junta de Castilla y León hat Anfang September ein neues Steuerpaket angekündigt. Zentrale Maßnahme ist die Ausweitung der Vergünstigungen beim Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones auf weitere Verwandte wie Geschwister, Tanten, Onkel und Neffen. Bisher profitierten vor allem Eltern, Kinder, Ehegatten, Großeltern und Enkel. Die Reform soll nach Angaben der Regionalregierung ab dem Haushaltsjahr 2027 greifen.

Präsident Alfonso Fernández Mañueco und der erste Vizepräsident Carlos Pollán präsentierten die Pläne in Valladolid. Die Regierung begründet die Ausweitung mit dem Ziel, die Annahme von Erbschaften zu erleichtern und Vermögen innerhalb von Familien zu halten. Konkrete Ausführungsbestimmungen sollen mit der anstehenden Änderung der steuerbegleitenden Gesetze für 2027 vorgelegt werden. Zahlenwerke und Detailregelungen stehen demnach noch unter dem Vorbehalt des parlamentarischen Verfahrens.

Zum Paket gehören nach Regierungsangaben mehr als dreißig weitere Erleichterungen, die Familien, junge Menschen, Gründerinnen und Gründer sowie Bewohner ländlicher Räume adressieren. Vorgesehen ist unter anderem eine „Cuenta Ahorro Vivienda Joven“ für unter 40‑Jährige. Wer darüber Kapital für den Erwerb einer Erstwohnung spart, soll über mehrere Jahre eine Abzugsmöglichkeit bei der spanischen Einkommensteuer IRPF erhalten. Zudem plant die Junta, den autonomen Mindestsatz im IRPF schrittweise zu senken. Auch Anreize im Wohnungsbereich wurden angekündigt.

Die Vorlage markiert den Auftakt eines legislativen Prozesses in Castilla y León. Rechtliche Wirkung entfalten die Maßnahmen erst nach Beschluss durch die Cortes de Castilla y León und Veröffentlichung der geänderten Normen. Die Regierung stellt Entlastungen für Haushalte in Aussicht; die tatsächliche Wirkung hängt jedoch von den finalen Tarifen und Schwellenwerten, den Ausführungsregeln sowie der fiskalischen Entwicklung im Jahr 2027 ab.

Der Vorstoß reiht sich in regionale Steuerwettbewerbsdynamiken in Spanien ein. In mehreren Autonomieregionen wurden in den vergangenen Jahren Erbschaft- und Schenkungssteuern zugunsten naher Angehöriger reduziert oder bonifiziert. Castilla y León erweitert diesen Ansatz nun ausdrücklich auf Verwandte zweiten Grades. Die Koalitionsmehrheit sieht darin ein Instrument zur Stärkung des ländlichen Raums und zur Förderung des Wohneigentums junger Erwachsener; Kritikerinnen und Kritiker verweisen erfahrungsgemäß auf Einnahmerisiken und Verteilungswirkungen. Wie diese Abwägung in den Haushaltsberatungen 2027 ausfällt, wird das Parlament im Laufe des Verfahrens entscheiden.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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