Die Regionalregierung von Castilla-La Mancha ermöglicht im Schuljahr 2025/2026 die kostenlose Teilnahme an den Prüfungen zum B1-Sprachzertifikat für rund 3.800 Schülerinnen und Schüler. Das Bildungsministerium Castilla-La Mancha hat die Maßnahme sowie die Anmeldefristen und Verfahrenshinweise veröffentlicht; die Details sind im DOCM und begleitenden Unterlagen hinterlegt. Ziel ist es, die bereits erreichten Sprachkompetenzen offiziell zu bestätigen und Übergänge in weitere Ausbildungsgänge oder in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Teilnahmeberechtigt sind Lernende im 4. Jahrgang der ESO sowie im 2. Jahrgang des Ciclo Formativo de Grado Medio, sofern sie im betreffenden Schuljahr in einem anerkannten bilingualen oder plurilingualen Projekt ihrer Schule geführt werden. Die Prüfungen folgen der regionalen Prüfungsordnung und richten sich am Europäischen Referenzrahmen für Sprachen aus. Geprüft werden Leseverstehen, Hörverstehen, schriftliche Produktion und mündliche Kommunikation; die Abnahme erfolgt in schriftlichen und mündlichen Teilen an zentral koordinierten Prüfungsorten.
Das Bildungsministerium Castilla-La Mancha stellt einen detaillierten Kandidatenleitfaden sowie Musterprüfungen bereit. Diese Dokumente erläutern die Prüfungsmodalitäten, Bewertungskriterien, Nachweispflichten und Fristen. Die Schulleitungen melden die Teilnehmenden über die dafür vorgesehenen Verwaltungswege; die endgültigen Prüfungszentren und Termine werden von der Bildungsverwaltung mitgeteilt.
Mit dem Erhalt der offiziellen Akkreditierung auf dem Niveau B1 erhalten die Teilnehmenden einen formalen Nachweis, der an Hochschulen, in beruflichen Bildungsgängen und in Auswahlverfahren zunehmend verlangt wird. Nach Angaben der Regionalregierung ist die kostenfreie Zertifizierung Teil einer längerfristigen Strategie zur Stärkung der Fremdsprachenkompetenzen in Castilla-La Mancha. In den vorangegangenen Jahrgängen haben bereits zahlreiche Schülerinnen und Schüler entsprechende Zertifizierungen absolviert; die jetzige Ausschreibung setzt dieses Programm fort und soll eine möglichst niedrige Zugangsschwelle sichern.
Die Verwaltung betont, dass ausschließlich die in der Prüfungsordnung definierten Gruppen einen Anspruch auf die gebührenfreie Teilnahme haben. Schulen, Eltern und Erziehungsberechtigte werden aufgerufen, die internen Meldefristen einzuhalten, damit die Zuweisung der Prüfungsplätze fristgerecht erfolgen kann. Weitere organisatorische Schritte, darunter die Veröffentlichung der endgültigen Teilnehmerlisten und die Terminierung der mündlichen Prüfungen, werden nach Abschluss der Anmeldephase bekannt gegeben.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).