Der Vorsitzende des Betriebsrats der Consejería de Hacienda, Justicia y Fondos Europeos, Hugo Baldajos, hat am Donnerstag die Verlängerung des Sicherheitsvertrags für das Centro de Responsabilidad Penal de Menores in Sograndio scharf kritisiert. Er sprach von einer „Verhöhnung“, weil die Verwaltung nach seiner Darstellung zunächst eine Eilvergabepraxis in Aussicht gestellt, nun aber mit Verweis auf das geltende rechtliche Rahmenwerk auf ein reguläres Ausschreibungsverfahren umgeschwenkt habe. Über die Auseinandersetzung berichtete Europa Press.
Die Consejería begründet den Verzicht auf das beschleunigte Verfahren demnach mit der Pflicht zur ordentlichen Vergabe. Ob die aktuelle Verlängerung als kurzfristige Überbrückung bis zur neuen Ausschreibung dient, ließ das Ressort in den bisher vorliegenden Mitteilungen offen. Konkrete Fristen oder Termine wurden nicht genannt.
Das Zentrum in Sograndio, einem Ortsteil von Oviedo, ist die für Asturien zuständige Einrichtung zur Vollstreckung von Jugendstrafen. Der Streit dreht sich um die Kontinuität der privaten Sicherheitsdienste und damit um die Funktionsfähigkeit des Hauses im Alltagsbetrieb. Baldajos fordert Transparenz über die Gründe für den Kurswechsel sowie Klarheit über Laufzeit und Bedingungen der Verlängerung. Seine Aussagen sind gewerkschaftliche Bewertungen; sie richten sich vor allem gegen die Beschaffungspraxis der Verwaltung, nicht gegen das Personal vor Ort.
Gewerkschaften hatten in den vergangenen Monaten wiederholt auf Belastungen im Dienstplan und auf operative Probleme hingewiesen. CCOO und UGT verlangten Ende September eine dringliche Besprechung mit der Consejería, um nach ihren Angaben Sicherheitsmängel zu erörtern. Die Verwaltung verwies in diesem Zusammenhang auf die Einhaltung vertraglicher Pflichten durch die beauftragten Unternehmen und kündigte an, bei Bedarf alle rechtlichen Schritte auszuschöpfen.
Vergaberechtlich ist die Frage zentral, ob die Voraussetzungen für eine Dringlichkeitsvergabe vorlagen oder ob eine Verlängerung nur in engen Grenzen und zeitlich befristet zulässig ist. In öffentlichen Ausschreibungsunterlagen und Vergabevermerken werden Laufzeiten, Optionen und Fristen detailliert geregelt; Abweichungen bedürfen rechtlicher Rechtfertigung. Ohne präzise, veröffentlichte Fristsetzungen bleibt die Bewertung der aktuellen Übergangslösung jedoch vorläufig.
Fest steht: Der Vorgang hat unmittelbare praktische Bedeutung für den Schutz und die Ordnung im Betrieb der Einrichtung. Politisch ist er heikel, weil er das Spannungsfeld zwischen rechtssicherer Vergabe, Kontinuität kritischer Dienstleistungen und dem Anspruch auf transparente Verwaltungspraxis sichtbar macht. Weitere Schritte der Consejería und ein möglicher Zeitplan für die reguläre Ausschreibung werden den Konflikt in den kommenden Wochen entscheiden.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).