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Beltrán: Aragón nimmt trotz Vetos unbegleitete Minderjährige auf

Der Regierungsdelegierte in Aragón, Fernando Beltrán, stellt klar, dass bei der nächsten Verteilung zwischen den Autonomen Gemeinschaften Minderjährige aus Ceuta auch nach Aragón kommen werden – trotz des angekündigten Widerstands von Vizepräsident Alejandro Nolasco.

Der Regierungsdelegierte in Aragón, Fernando Beltrán, hat am 21. September erklärt, dass weiterhin unbegleitete minderjährige Migranten nach Aragón kommen werden, sobald die Verteilung zwischen den Autonomen Gemeinschaften greift. Seine Aussage zielt ausdrücklich auf Kinder und Jugendliche, die derzeit in Ceuta betreut werden. Konkrete Zahlen oder Termine nannte Beltrán nicht, betonte jedoch, an dem Mechanismus der interregionalen Aufteilung werde festgehalten.

Zuvor hatte Alejandro Nolasco, Vizepräsident der Regierung von Aragón und zuständig für Desregulierung, Soziales und Familie, angekündigt, Aragón werde die Aufnahme aus Ceuta mit allen rechtlichen Mitteln ablehnen. Er sprach von „Druck“ der Zentralregierung und stellte Gegenmaßnahmen in Aussicht. Die Regierung von Aragón machte ihren Kurs per öffentlicher Erklärung und in Auftritten vor der Presse deutlich.

Beltrán widersprach dem entschieden. Die Delegation der Regierung in Aragón verweist auf die Zuständigkeit des Staates für die Koordinierung unter den Autonomen Gemeinschaften und auf den Schutzauftrag für Minderjährige. Der Regierungsdelegierte stellte klar, dass die geplante Umverteilung durchgeführt werde, wenn sie beschlossen ist. Die Äußerung Beltráns bezieht sich auf den anstehenden Bund-Länder-Abstimmungsprozess, der regelmäßig zu Lasten- und Kapazitätsausgleichen zwischen den Regionen führt.

Der Konflikt berührt juristische und praktische Fragen. In der Vergangenheit kam es zu Verfahren über einzelne Verlegungen und Zuständigkeiten, teils mit formalen Entscheidungen über die Zulässigkeit von Rechtsmitteln. Im Zentrum stehen Aufnahmekapazitäten, Unterbringung, Altersfeststellung sowie die Ausstattung der Jugend- und Sozialdienste. Aus der Zentralregierung verlautete zuletzt, Ziel sei eine planbare und solidarische Verteilung; die Regierung von Aragón verweist dagegen auf aus ihrer Sicht unzureichende Ressourcen und bestreitet eine Pflicht zur Aufnahme in der verlangten Form.

Faktisch sind damit zwei klare Positionen abgesteckt: Die Zentralregierung und die Delegation der Regierung in Aragón gehen von weiteren Zuweisungen an Aragón aus, während die regionale Exekutive unter Nolasco Widerstand ankündigt. Konkrete Anordnungen zu einzelnen Überstellungen lagen am Tag der Erklärungen nicht vor. Beide Seiten vermeiden derzeit Festlegungen zu genauen Zeitpunkten und Kontingenten. Wie Gerichte mögliche weitere Einsprüche bewerten werden, ist offen; einschlägige Entscheidungen dürften sich an Begründungstiefe, Kapazitätsnachweisen und dem Kindeswohl orientieren.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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