Baskenland

Baskenland erhöht 2027 den Etat für Justiz und Menschenrechte um 7,7 Prozent

Die Regierung des Baskenlandes hat ihren Haushaltsentwurf 2027 vorgestellt: Für Justiz und Menschenrechte sind 397,7 Millionen Euro vorgesehen, 28,5 Millionen mehr als 2026.

Die Regierung des Baskenlandes hat am 4. November 2026 den Haushaltsentwurf für 2027 vorgelegt. Das Departamento de Justicia y Derechos Humanos soll demnach 397,7 Millionen Euro erhalten, ein Plus von 7,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Entwurf wurde von der zuständigen Ministerin María Jesús San José gemeinsam mit der Ressortspitze präsentiert und nun dem Parlament zur Beratung zugeleitet.

Schwerpunkt ist die Stärkung öffentlicher Leistungen und der Zugang zur Justiz. Für Personal sind rund 222 Millionen Euro veranschlagt. Für den Pflicht- und Bereitschaftsdienst der Anwaltschaft sind 18 Millionen Euro vorgesehen, für die Tätigkeit der Prokuratoren 1,13 Millionen Euro. Die Betreuung von Opfern bleibt prioritär: Der Servicio de Asistencia a la Víctima wird mit 1,2 Millionen Euro fortgeführt; die Mittel für die anwaltliche Unterstützung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt über die Anwaltskammern der drei Territorien werden erhöht. Die Ansätze für Jugendgerichtsbarkeit und Familienbegegnungszentren steigen auf knapp 21 Millionen Euro, der Servicio de Gestión Penitenciaria liegt bei 9,1 Millionen Euro.

Im Strafvollzug sind 3,66 Millionen Euro für die Entlohnung von mehr als 630 Gefangenen vorgesehen, die in Werkstätten und Diensten der baskischen Wiedereingliederungsagentur Aukerak arbeiten. Das entspricht rund 60 Prozent der arbeitsfähigen Inhaftierten. Ziel bleibt ein Vollzugsmodell, das Sicherheit, Würde und Reintegration verbindet und den Übergang in Arbeit und Gesellschaft nach der Haft erleichtert.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Modernisierung der Justiz. Die Dirección de Justicia Digital e Infraestructuras steigt 2027 von 46,7 auf 60,8 Millionen Euro. Geplant sind unter anderem die Fortsetzung der Arbeiten am Telefónica-Gebäude in Bilbao, die Reform der obersten Etage des Palacio de Justicia de San Martín in Donostia sowie der Erwerb von Räumen in Vitoria-Gasteiz. Zudem fließen 575.000 Euro in die Anpassung von Gerichtsgebäuden an das neue Modell der Justizverwaltung, einschließlich getrennter und sicherer Wege für Opfer sowie für beschuldigte oder untersuchte Personen. Für den Unterhalt der Justizgebäude sind 950.000 Euro vorgesehen.

Für den Bereich Menschenrechte, Erinnerung und Zusammenleben sind insgesamt 12,4 Millionen Euro eingeplant, davon 5,25 Millionen Euro für das Institut Gogora. Vorrang haben Anerkennung, Begleitung und Wiedergutmachung für Betroffene. San José betonte, Justiz und Menschenrechte seien untrennbare öffentliche Aufgaben, um Rechte zu sichern und die Demokratie zu stärken.

Die Angaben beruhen auf den offiziellen Mitteilungen der Regionalregierung. Der Entwurf markiert politische Prioritäten; die endgültigen Zahlen können sich im weiteren parlamentarischen Verfahren noch ändern.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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