In der vorletzten Sitzung des Verfahrens vor dem Provinzgericht Castellón am Montag hat der Blogger Ramón Valero, im Netz als „Un técnico preocupado“ bekannt, einen Widerruf verlesen. Er betonte, er habe „niemals“ die Absicht gehabt, Betroffene zu verunglimpfen. Zugleich räumte er ein, sich zu Beginn nicht sicher gewesen zu sein, ob die Erzählung über den sogenannten „Bar España“-Fall frei erfunden sei, und verwies auf zahlreiche Beiträge im Internet, die den Eindruck von Plausibilität erweckt hätten. Zwei Mitangeklagte, Juan Lankamp und Gabriel Hernández, beriefen sich auf ihr Recht, keine Aussage zu machen. Die ebenfalls angeklagte Aktivistin Pilar Baselga erklärte, sie habe „alles“ geglaubt, was über den Fall verbreitet worden sei, und stützte sich nach eigenen Worten auf fremde Materialien.
Der Prozess richtet sich gegen sechs Personen, denen die Verbreitung schwerer, unbelegter Vorwürfe zur Last gelegt wird. Diese Falschbehauptungen verbanden den Namen „Bar España“ über Jahre mit einer angeblichen kriminellen Verschwörung, in die Politiker, eine Richterin und weitere Personen verstrickt gewesen sein sollten. Nach übereinstimmenden Zeugenaussagen aus früheren Sitzungen geht der Ursprung des Narrativs maßgeblich auf den inzwischen verstorbenen Friseur Reinaldo Colás zurück. Mehrere Zeugen, darunter solche, die als Minderjährige angesprochen wurden, berichteten, Colás habe sie beeinflusst oder unter Druck gesetzt, unwahre Aussagen zu machen. Die Töchter von Colás bekräftigten vor Gericht, ihr Vater habe die Erzählung konstruiert.
Die Strafverfolgungsbehörden und unabhängige Recherchen hatten bereits zuvor darauf hingewiesen, dass vermeintliche Spuren und angebliche Beweise nicht belastbar seien. Im Mittelpunkt des aktuellen Verfahrens stehen dementsprechend nicht alte, nie belegte Taten, sondern die rechtlichen Folgen der digitalen Verbreitung der Erzählung: Rufschädigung, psychische Belastung und die anhaltende Diffamierung der namentlich Betroffenen. Nach Gerichtsangaben werden in den verbleibenden Sitzungen die Schlussvorträge und mögliche zivil- und strafrechtliche Konsequenzen für die Angeklagten behandelt. Nach Medienberichten fordert die Staatsanwaltschaft je nach Rolle der Beschuldigten mehrjährige Freiheitsstrafen von bis zu sieben Jahren und sechs Monaten sowie Entschädigungszahlungen.
Der Fall hat über die Provinz Castellón hinaus Wirkung entfaltet: In sozialen Netzwerken wurde die Erzählung über Jahre weiterverbreitet und mit immer neuen, ebenfalls unbelegten Elementen aufgeladen. Das Gericht ordnet nun die Verantwortlichkeiten im digitalen Teil der Kampagne und prüft, inwieweit einzelne Beiträge, Videos und öffentliche Auftritte der Angeklagten zu konkret bezifferbaren Schäden geführt haben. Ein Urteil steht noch aus.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).