Eine Serie jüngst veröffentlichter Entscheidungen des Tribunal Superior de Justicia de Balears (TSJIB) zeichnet nach, mit welchen Argumenten Hotels und andere Unternehmen auf den Illes Balears versuchten, die staatlichen COVID‑Hilfen zu erhöhen. Die Richter ordnen Streitpunkte wie die Einbeziehung verbundener Gesellschaften, die behauptete Fortführung früherer Betriebe, die Bewertung einzelner Bilanzposten sowie den Beweiswert nachträglicher Steuererklärungen. In einem Fall stellte ein großer Unternehmensverbund einer von der Verwaltung anerkannten Zuwendung von 564.106 Euro eine Forderung gegenüber, die sich auf mehr als 30 Millionen Euro summierte.
Rechtsgrundlage ist die Línea COVID, die auf dem Real Decreto-ley 5/2021 beruht. Die Urteile präzisieren die Anforderungen: Muss die Tätigkeit im Referenzzeitraum tatsächlich ausgeübt worden sein, wie ist der Umsatzrückgang zu bestimmen, welche steuerlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen? Außerdem grenzen sie ab, in welchen Konstellationen wirtschaftliche Verflechtungen eine konsolidierte Betrachtung rechtfertigen – und wann dies unzulässig ist.
Häufig folgen die Senate einer engen Auslegung der Fördertatbestände und akzeptieren spätere Korrekturen von Steueranmeldungen nur, wenn sie unabhängig belegt sind. Versuche, zusätzliche Gesellschaften erst für die Förderberechnung hinzuzurechnen, scheitern, wenn keine belastbaren Nachweise für die behauptete Einheit des Geschäftsbetriebs vorliegen. Damit geben die Entscheidungen Verwaltung und Prüfinstanzen klarere Maßstäbe an die Hand.
Für Antragsteller wächst der Bedarf, ihre Verlust- und Umsatzangaben mit zeitnahen, konsistenten Unterlagen zu belegen; die Wahrscheinlichkeit weiterer Klagen bleibt hoch, weil Einzelfragen – etwa zu konsolidierten Abrechnungen oder zur Abgrenzung außergewöhnlicher Erträge – noch nicht abschließend entschieden sind. Für die öffentlichen Haushalte der Balearen ergeben sich sowohl Risiken aus möglichen Rückforderungen als auch Entlastungen dort, wo die gerichtliche Linie bestätigend wirkt.
Die Sindicatura de Comptes hat vertiefte Prüfungen der Abwicklung der Hilfsprogramme angekündigt. Die Urteile stützen das nachgelagerte Controlling, ohne strafrechtliche Vorwürfe zu erheben: Rekonstruiert werden Strategien der Antragsteller, nicht Straftatbestände. Politisch bleibt der Balanceakt zwischen schneller Hilfe und rechtssicherer Abrechnung sichtbar.
Der rechtliche Rahmen der Línea COVID, abgeleitet aus dem Real Decreto-ley 5/2021, wird durch die Rechtsprechung des TSJIB konkretisiert und dürfte die Praxis der Fördervergabe auf den Illes Balears dauerhaft prägen.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).