Mitten in der Antragsfrist für die Briefwahl am 29. November 2026 haben Isabel Díaz Ayuso, Präsidentin der Comunidad de Madrid, und Vox-Chef Santiago Abascal öffentlich davon abgeraten, per Post abzustimmen. Sie knüpfen damit an wiederkehrende Behauptungen eines vermeintlichen Wahlbetrugs an. Aus der Parteispitze des Partido Popular kam jedoch Widerspruch: Sprecher Borja Sémper erklärte, das System sei garantistisch und stehe unter Kontrolle der Junta Electoral Central.
Der aktuelle Rechtsrahmen hat sich zugleich durch einen Beschluss des Tribunal Supremo verändert. Die Verwaltungskammer setzte am 10. September 2026 die Anwendung der sogenannten Ley de Nietos auf den Auslandswahlzensus (CERA) vorläufig aus. Nach der Begründung der Richter betrifft die Maßnahme ausschließlich die Neuaufnahmen in den CERA, nicht aber die Funktionsweise der Stimmabgabe per Post. Hintergrund ist der sprunghafte Anstieg der im Ausland registrierten Wahlberechtigten infolge von Einbürgerungen nach der Ley de Nietos.
Correos, für die Abwicklung der Briefwahl zuständig, erläuterte am 6. Oktober 2026 die Abläufe: Wahlberechtigte erhalten die Unterlagen per Zustellung, geben ihre Stimme mit Identitätsnachweis fristgerecht zurück, und die Oficina del Censo Electoral organisiert die Zuordnung zu den Wahlvorständen. Nach Angaben des Unternehmens sind Zustellung, Identitätsprüfung, Fristenkontrolle und Übergabe an die Wahlbehörden mehrstufig dokumentiert. Die Aufsicht liegt bei der Junta Electoral Central.
Belege für einen systematischen Betrug über die Briefwahl liegen derzeit nicht vor. Öffentlich-rechtliche Medien wie RTVE und Faktenprüfer wie Maldita.es weisen darauf hin, dass bisher verbreitete Hinweise auf einen angeblich bevorstehenden „Pucherazo“ unbegründet sind. Die juristische Auseinandersetzung über den CERA nach der Ley de Nietos ist davon zu trennen: Sie klärt, ob und wie neu Eingebürgerte im Ausland in das Register aufzunehmen sind, berührt aber nicht die Regeln zur Stimmabgabe.
Politisch nähren die öffentlichen Warnungen vor der Briefwahl Misstrauen gegenüber einem gesetzlich geregelten Verfahren. Zugleich bleiben die Folgen des Beschlusses des Tribunal Supremo für die Zählung der im Ausland registrierten Wählerinnen und Wähler vorerst offen. Weitere Entscheidungen sind möglich. Für den Wahlablauf gilt nach derzeitigem Stand: Die Briefwahl kann beantragt und genutzt werden; die Kontrolle liegt bei der Junta Electoral Central und der Oficina del Censo Electoral, die operative Umsetzung bei Correos. Ob die Debatte die Beteiligung am 29. November 2026 beeinflusst, ist eine offene Frage und keine feststellbare Tatsache.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).