Aktuell

Audiencia Nacional verurteilt Sito Miñanco zu 17 Jahren und spricht Boye frei

Die Strafkammer der Audiencia Nacional hat den galicischen Drogenhändler José Ramón Prado Bugallo alias Sito Miñanco zu 17 Jahren Haft verurteilt und den Anwalt Gonzalo Boye vom Vorwurf der Geldwäsche und Urkundenfälschung freigesprochen.

Die Audiencia Nacional hat am 23. September 2026 den galicischen Drogenhändler José Ramón Prado Bugallo, bekannt als Sito Miñanco, wegen der 2017 organisierten Einfuhr von nahezu vier Tonnen Kokain schuldig gesprochen. Das Gericht verhängte eine Gesamtstrafe von 17 Jahren Haft: zwölf Jahre wegen eines Verbrechens gegen die öffentliche Gesundheit und fünf Jahre wegen Geldwäsche im Rahmen einer kriminellen Vereinigung. Zusätzlich ordnete die Kammer hohe Geldstrafen sowie Maßnahmen zur Sicherung und Einziehung von Vermögenswerten an.

Im selben Urteil wurde der Rechtsanwalt Gonzalo Boye, der unter anderem Carles Puigdemont verteidigt, vom Vorwurf der Geldwäsche und der Urkundenfälschung freigesprochen. Nach Darstellung der Richter reichte die Beweislage nicht aus, um eine Beteiligung Boyes oder weiterer Angeklagter an der Erstellung privater Kaufverträge über Wechsel oder an gefälschten Unterlagen nachzuweisen, die zur Rechtfertigung der Herkunft von 2017 am Flughafen Madrid-Barajas beschlagnahmtem Bargeld vorgelegt worden waren. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor Haftstrafen für Boye beantragt.

Das Verfahren ist Teil der Operación Mito, einer langjährigen Ermittlung gegen ein verbundener Schmugglerring um Sito Miñanco. Mit dem Urteil trennt die Kammer die strafrechtliche Verantwortung der mutmaßlichen Organisatoren der Kokainimporte von derjenigen der juristischen Berater. Während die Beteiligung Miñancos an der Organisation der Einfuhren nach Überzeugung des Gerichts belegt ist, sah die Kammer für die angeklagten Anwälte keine hinreichenden Beweise für eine strafbare Mitwirkung.

Rechtsmittel gegen das Urteil sind möglich. Mit der Zustellung der schriftlichen Begründung beginnen die Fristen für Berufungen durch die Staatsanwaltschaft und die Verteidigungen. Bis zur Rechtskraft gelten für Freigesprochene die Unschuldsvermutung und für Verurteilte die im Urteil festgelegten Maßnahmen.

Der Fall hat in Spanien über Jahre hohe Aufmerksamkeit erhalten, weil er die operative Logistik großvolumiger Kokainimporte, Geldwäschemechanismen und die Abgrenzung anwaltlicher Tätigkeit von strafbarer Beteiligung berührt. Das nun vorliegende Urteil markiert einen wichtigen Abschluss zentraler Anklagepunkte der Operación Mito, lässt aber mit Blick auf mögliche Rechtsmittel eine endgültige Bewertung noch offen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

Ende des Artikels

Anzeige

Aus dem PHOTRA-Netzwerk