Wirtschaft

Audiencia Nacional bestätigt CNMV‑Strafe gegen Journalisten Agustín Marco

Die Audiencia Nacional hat die Klage von Agustín Marco abgewiesen und die 15.000‑Euro‑Geldbuße der CNMV wegen OHL‑Aktienkäufen aus dem Jahr 2019 bestätigt.

Die Audiencia Nacional hat am 27. Juli 2026 die verwaltungsgerichtliche Klage des Journalisten und stellvertretenden Chefredakteurs von El Confidencial, Agustín Marco, abgewiesen und damit eine von der Comisión Nacional del Mercado de Valores (CNMV) verhängte Geldbuße in Höhe von 15.000 Euro bestätigt. Die Entscheidung der Sección Tercera de la Sala de lo Contencioso-Administrativo stützt die im Jahr 2022 ausgesprochene Sanktion wegen Nutzung vertraulicher, kursrelevanter Informationen beim Erwerb von Aktien der damaligen Obrascón Huarte Laín (heute OHLA). Nach übereinstimmenden Medienangaben handelt es sich um das erste bekannte Urteil in Spanien, das einen Journalisten wegen Marktmissbrauchs bestätigt.

Ausgangspunkt ist eine CNMV‑Resolution vom 27. April 2022, die am 11. Januar 2023 im Boletín Oficial del Estado veröffentlicht wurde. Nach Feststellungen der Aufsicht erwarb Marco am 7. März 2019 ein Paket von 15.000 OHL‑Aktien zum Gesamtpreis von 15.000 Euro, während er über nicht öffentliche Informationen verfügte, die geeignet waren, den Kurs zu beeinflussen. Die CNMV wertete den Vorgang als Verstoß gegen das Verbot des Marktmissbrauchs nach europäischem Recht. Das für Kapitalmarktaufsicht zuständige Ministerium für Wirtschaft und digitaler Wandel bestätigte die Sanktionsentscheidung später im Verwaltungsverfahren.

Das Gericht folgte der rechtlichen Würdigung der CNMV. In der Entscheidung heißt es sinngemäß, die Behörde habe die maßgeblichen Tatsachen und deren Relevanz für den Vorwurf des Informationsmissbrauchs hinreichend belegt. Die Richter wiesen die Anfechtung der Beweisführung und die weiteren Einwände gegen das Verfahren zurück und bekräftigten die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der Geldbuße. Mit der Abweisung der Klage bleibt die administrative Sanktion in vollem Umfang bestehen, bis über ein mögliches weiteres Rechtsmittel entschieden ist.

Marco kündigte an, gegen das Urteil Rechtsmittel beim Tribunal Supremo einzulegen. Das höchste spanische Gericht kann in Verwaltungsstreitsachen über Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung entscheiden und Urteile der Audiencia Nacional bestätigen oder aufheben. Unabhängig vom weiteren Verfahrensverlauf verweist der Fall auf einen sensiblen Bereich an der Schnittstelle von Finanzmarktaufsicht und journalistischer Tätigkeit: Die CNMV betont in ihren Verfügungen regelmäßig, dass Informationen mit potenziell kurserheblicher Wirkung dem Gleichbehandlungsgrundsatz der Investoren unterliegen. Die nun bestätigte Sanktion konkretisiert diese Linie in einem prominenten Einzelfall und setzt einen Referenzpunkt für künftige Verfahren mit Beteiligung von Medienangehörigen.

Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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