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Asturisches Obergericht stoppt Wolfskontrollen nicht

Das Tribunal Superior de Justicia de Asturias hat die beantragte Aussetzung des regionalen Kontrollplans für den Wolf abgelehnt. Der Plan bleibt in Kraft, bis das Hauptsacheverfahren entschieden ist.

Das Tribunal Superior de Justicia de Asturias (TSJA) hat den Antrag auf einstweilige Aussetzung des regionalen Kontrollplans für den Wolf abgewiesen. Damit bleibt das Programm zur Durchführung von Kontrollen in Asturien in Kraft, bis im Hauptsacheverfahren über die Rechtmäßigkeit entschieden ist.

Das Gericht stellte in seiner Abwägung den Schutz des allgemeinen Interesses in den Vordergrund, zu dem es ausdrücklich die Belange von Weidetierhaltung und ländlicher Wirtschaft zählt. Diesen Standpunkt hatten die Regionalverwaltung von Asturias sowie beteiligte Verbände wie die Fundación Artemisan, die Unión Rural Asturiana und die Asociación de Agricultores y Ganaderos (GANAGRI) vorgetragen. Nach der Entscheidung dürfen die vorgesehenen Maßnahmen vorerst weiter angewandt werden.

Geklagt und die Aussetzung beantragt hatten unter anderem die Plataforma para la Defensa de la Cordillera Cantábrica, Ecoloxistes n'Aición d'Asturies und der Fondo para la Protección del Lobo Ibérico. Sie sehen in den Eingriffen einen Verstoß gegen europäische und nationale Schutzvorgaben und warnen vor nicht wiedergutzumachenden Schäden für die Population. Diese Einwände werden nun im laufenden Hauptsacheverfahren geprüft.

Zur Begründung verweist das TSJA nach eigenen Angaben auch auf fachliche Unterlagen, die eine günstige Bestandsentwicklung nahelegen. Zudem nimmt das Gericht Bezug auf jüngere rechtliche Entwicklungen, die unterschiedliche Schutzregime nördlich und südlich des Flusses Duero berücksichtigen; diese Einordnung gibt die Sicht der Richter wieder und ist Gegenstand des Rechtsstreits.

Für Viehhalter in Asturias schafft der Beschluss zunächst Rechtssicherheit und verhindert eine Vollzugslücke bei Kontrollen. Konkrete Änderungen am Programm ordnet die Entscheidung nicht an. Die zentrale Frage nach der Rechtmäßigkeit der einschlägigen Regelungen und ihrer praktischen Umsetzung bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.

Der Konflikt um den Umgang mit dem Wolf beschäftigt die Gerichte in Nordspanien seit Jahren. In Asturias waren einzelne Genehmigungen bereits gerichtlich beanstandet, woraufhin die Regionalregierung ihr Management anpasste. Auch in der Nachbarregion Kantabrien wurden vergleichbare Eilanträge gegen Entnahmen jüngst verhandelt; dort lehnte das zuständige Gericht eine beantragte vorläufige Suspendierung ebenfalls ab. Die aktuelle Entscheidung des TSJA reiht sich in diese wechselhafte Rechtsprechung ein, ohne das Ergebnis in der Hauptsache vorwegzunehmen.

Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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