Die Junta General del Principado de Asturias hat am 10. September 2026 eine Änderung der Ley de Garantía de Derechos y Prestaciones Vitales beschlossen. Sie ermöglicht den Erlass von Rückforderungen, wenn der Salario Social Básico und das staatliche Ingreso Mínimo Vital aufgrund von Versäumnissen der Verwaltung gleichzeitig gezahlt wurden. Für die Reform stimmten alle Fraktionen mit Ausnahme von Vox, das sich enthielt. Eingebracht wurde der Vorstoß von PSOE und Izquierda Unida gemeinsam mit Convocatoria por Asturies.
Ausgangspunkt waren Fälle, in denen Betroffene der Verwaltung gemeldet hatten, dass sie bereits das Ingreso Mínimo Vital beziehen, der Salario Social Básico aber weiter überwiesen wurde. Die Neuregelung schafft nun die rechtliche Grundlage, solche Überzahlungen nicht länger als individuelle Schuld zu behandeln. Sie erlaubt den vollständigen oder teilweisen Erlass von Forderungen, wenn die Doppelzahlung nicht auf Täuschung der Empfängerinnen und Empfänger, sondern auf Fehler in der Zuständigkeit oder Koordinierung der Behörden zurückzuführen ist.
Der Abgeordnete Xabel Vegas (Convocatoria por Asturies) bat im Plenum mehrfach um Entschuldigung bei Betroffenen und sprach von einer "kafkaesken" Lage, in die Familien geraten seien. Vertreterinnen und Vertreter von Izquierda Unida und PSOE betonten, das Ziel sei die Korrektur eines Verwaltungsfehlers und der Schutz vulnerabler Haushalte. Aus der Opposition kamen zugleich Hinweise, die Reaktion sei zu spät erfolgt und es brauche eine bessere Abstimmung zwischen der autonomen Verwaltung und den staatlichen Stellen.
Die Landesregierung hatte bereits im Frühjahr angekündigt, Rückforderungen zu prüfen und Erleichterungen wie Stundungen und Ratenzahlungen zu ermöglichen. Mit der nun beschlossenen Änderung wird der Erlass rechtlich abgesichert. Nach Angaben aus der Debatte gilt dies auch für Personen, die bereits Zahlungsaufforderungen erhalten haben; für anhängige Verfahren sollen vereinfachte Anträge und klare Fristen greifen. Detailfragen zur Umsetzung – etwa Prüfmaßstäbe, Nachweispflichten und die haushalterische Abbildung – sollen in nachgeordneten Regelungen präzisiert werden.
Tatsache ist die verabschiedete Gesetzesänderung und die Abstimmungslage. Bewertungen zu Verantwortlichkeiten und zur Tragweite der Entlastung stammen aus den Parlamentsreden. Die Reform adressiert ein regionales Problem, das nach Einführung des Ingreso Mínimo Vital und der fortbestehenden Zuständigkeit für den Salario Social Básico in Asturien entstanden war. Mit dem Beschluss signalisiert die Junta General del Principado de Asturias politischen Konsens darüber, dass Verwaltungsfehler nicht zu dauerhaften finanziellen Belastungen für die Betroffenen führen sollen.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).