Der spanische Arbeitsrechtsanwalt Juanma Lorente hält es unter bestimmten Voraussetzungen für rechtmäßig, dass Beschäftigte 15 bis 30 Minuten länger im Betrieb bleiben, ohne dass diese Zeit als Überstunden gilt. Maßgeblich sei nicht die bloße Anwesenheit, sondern was in Vertrag, Tarif und betrieblichen Regeln zur Arbeitszeit festgelegt ist. Seine Einordnung verbreiteten spanische Medien am 12. August 2026, unter anderem 20minutos.
Lorente argumentiert, kurze Verlängerungen können dann keine Überstunden sein, wenn sie lediglich Zeiten ausgleichen, die zuvor als Pause oder nicht arbeitswirksame Unterbrechung vorgesehen waren. Entscheidend sei die Dokumentation: Ohne korrekte Zeiterfassung lasse sich ein Anspruch schwer beweisen. Wer etwa ausstempelt und anschließend Aufgaben erledigt, schwäche seine Position, weil die registrierte Arbeitszeit die maßgebliche Referenz bildet. Ob eine Vergütung oder ein Freizeitausgleich geschuldet ist, hänge daher von den einschlägigen Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen ab; pauschale Antworten gebe es nicht. Die Inspección de Trabajo stellt bei Prüfungen ebenfalls auf die formelle Registrierung und die konkret vereinbarte Regelarbeitszeit ab.
Daten unterstreichen die praktische Relevanz. Nach der Erhebung Encuesta de Población Activa wurden im ersten Quartal 2026 in Spanien wöchentlich rund 5,98 Millionen Überstunden geleistet. Davon waren nach Auswertungen des Instituto Nacional de Estadística und von EFE etwa 3,38 Millionen Stunden vergütet, rund 2,5 Millionen blieben unbezahlt – ein Anteil von gut 40 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresquartal blieb das Gesamtvolumen nahezu stabil. Die anhaltende Lücke zwischen bezahlter und unbezahlter Mehrarbeit hat zuletzt Berichte großer Medien wie El País ausgelöst und Forderungen von Gewerkschaften nach strikterer Kontrolle verstärkt.
Für Beschäftigte folgt daraus, dass sie ihre Arbeitszeit lückenlos erfassen und die geltenden Regelungen ihres Sektors kennen sollten, um Überstundenansprüche durchsetzen zu können. Arbeitgeber erhalten durch klare, transparent dokumentierte Abläufe mehr Planungssicherheit, tragen aber das Risiko, bei dauerhaft unbezahlter Mehrarbeit rückwirkend zur Vergütung verpflichtet zu werden. Lorentes Hinweise richten den Blick auf die Grenze zwischen bloßer Anwesenheit und tatsächlich geleisteter Arbeit – und damit auf die Schnittstelle von Tarifgestaltung, betrieblicher Praxis und Aufsicht.
Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).