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Aragón zieht gegen das Real Decreto 556/2026 vor das Tribunal Supremo – 476 Plätze beanstandet

Die Regionalregierung von Aragón hat am 28. September 2026 beim Tribunal Supremo Klage gegen das Real Decreto 556/2026 eingereicht und die einstweilige Aussetzung der für Aragón festgelegten Quote von 476 Plätzen beantragt.

Kurzmeldung

Die Regierung von Aragón hat am 28. September 2026 angekündigt, vor der Sala de lo Contencioso-Administrativo des Tribunal Supremo gegen das Real Decreto 556/2026 vorzugehen. Das Dekret, veröffentlicht im Boletín Oficial del Estado und datiert auf den 30. Juni 2026, legt die «capacidad ordinaria» des nationalen Systems zur Aufnahme und Vormundschaft unbegleiteter ausländischer Minderjähriger fest und weist Aragón eine Kapazität von 476 Plätzen zu. Aragón beantragt zugleich die einstweilige Aussetzung des Dekrets für seine Region.

Die Regionalregierung begründet den Schritt damit, dass die Quote willkürlich festgesetzt sei, die rechtliche Grundlage für eine so eingriffsintensive Verteilung fehle und das Dekret Zuständigkeiten der Autonomen Gemeinschaften berühre. Nach Angaben der Regierung entspreche die Vorgabe weder der tatsächlichen Belegung noch der vorhandenen Betreuungsstruktur in Aragón; zugleich werde die verfassungsrechtliche Kompetenzordnung verletzt. In der Pressebegründung wurde auch die Berufung auf die Ley Orgánica 4/2000 und auf vorherige Rechtsnormen genannt.

Mehrere andere Regionen, darunter die Comunidad de Madrid und die Region Murcia, haben ähnliche rechtliche Schritte oder Kritik angekündigt; die Comunidad de Madrid hatte bereits Mitte September 2026 ein Verfahren vor dem Tribunal Supremo eingeleitet. Eine Entscheidung des Tribunal Supremo könnte bundesweite Bedeutung für das System der Aufnahme unbegleiteter Minderjähriger haben, weil sie klären müsste, ob die Berechnungsmethodik und die verwendete Rechtsgrundlage hinreichend begründet und verhältnismäßig sind.

Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung bleibt das Real Decreto grundsätzlich in Kraft; ob die beantragte Aussetzung gewährt wird, entscheidet der Gerichtshof im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes. Das Urteil wäre maßgeblich für die praktische Umsetzung der von der Zentralregierung als Instrument zur verlässlichen Steuerung von Kapazitäten vorgestellten Regelung, darf aber nicht mit einer endgültigen materiell-rechtlichen Bewertung verwechselt werden.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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