Aragón

Aragón rechnet Samstagsschichten in öffentlichen Bibliotheken doppelt an

Die Regierung von Aragón hat Arbeitszeiten für das Publikumspersonal der großen öffentlichen Bibliotheken neu geregelt: Samstags geleistete Stunden zählen künftig doppelt, pro Samstag gibt es einen freien Tag. Die im Boletín Oficial de Aragón…

Die Regierung von Aragón hat die Arbeitszeitregelung für das Publikumspersonal der Biblioteca de Aragón sowie der Bibliotecas Públicas del Estado in Zaragoza, Huesca und Teruel neu gefasst. Die entsprechende Order wurde am Dienstag im Boletín Oficial de Aragón veröffentlicht und tritt am Mittwoch, 28. Oktober 2026, in Kraft. Unterzeichnet wurde sie bereits am 30. September von Roberto Bermúdez de Castro, dem zuständigen Consejero für Finanzen, Inneres und öffentliche Verwaltung.

Kern der Neuregelung ist die höhere Bewertung von Samstagsdiensten. Samstags geleistete Arbeitsstunden werden mit einem Faktor zwei auf dem Arbeitszeitkonto verbucht. Aus dem so entstehenden Zeitguthaben – mit einem Mindestansatz von zehn Stunden – werden siebeneinhalb Stunden als ein ganzer freier Tag angerechnet; der verbleibende Rest wird dem Zeitkonto gutgeschrieben. Zudem kann das betroffene Personal seine tägliche Arbeitszeit künftig bereits um 7:30 Uhr beginnen. Nach Angaben der Regionalregierung erhält das Publikumspersonal damit für jeden geleisteten Samstag einen freien Tag.

Die Order setzt ein Verfahren um, das vor mehr als zwei Jahren angestoßen wurde. Im Februar 2024 richtete die Verwaltung eine mesa técnica ein, um den Dienstplan des Publikumspersonals dieser Bibliotheken zu überprüfen. Am 12. Juni 2024 wurde dort eine Einigung erzielt. Dieses Ergebnis ging am 22. Mai 2025 an die Mesa Sectorial de Administración General; weitere 17 Monate später liegt nun die offizielle Veröffentlichung vor. Laut Rechtstext beruht die Maßnahme auf dem „vorherigen Einverständnis der Mehrheit“ der in der mesa técnica vertretenen Gewerkschaften.

Die Regionalregierung verbindet mit der doppelten Anrechnung das Ziel, Samstagsarbeit transparenter und verlässlicher auszugleichen. Gewerkschaftsvertreter hatten in früheren Stellungnahmen klare Regeln für Wochenenddienste gefordert. Konkrete Kostenfolgen nennt die Order nicht; sie hängen von der jeweiligen Dienstplanung und der Inanspruchnahme der neu geregelten Freistellungen ab.

Für Besucherinnen und Besucher der betroffenen Häuser ändert sich zunächst wenig, da die Norm die interne Arbeitszeitabrechnung regelt und nicht die Öffnungszeiten. Beobachter in Aragón verweisen jedoch darauf, dass der nun geschaffene Rahmen als Referenz für spätere Verhandlungen in anderen Dienststellen dienen könnte. Die Veröffentlichung im Boletín Oficial de Aragón markiert in jedem Fall den formalen Abschluss eines langwierigen verwaltungsinternen Prozesses.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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