Die spanische Staatsanwaltschaft für Korruptionsdelikte (Anticorrupción) hat sich gegen die Rückgabe des Mobiltelefons von Juan Manuel Serrano ausgesprochen. In einem am 22. Oktober 2026 bekannt gewordenen Schriftsatz, über den unter anderem EFE berichtet, heißt es, das Gerät sei eine „Originalquelle potenziell relevanter Informationen“ und weise eine objektive Verbindung zu den laufenden Ermittlungen auf.
Der Schritt richtet sich gegen die Berufung Serranos, der die Herausgabe des sichergestellten Telefons beantragt hatte. Bereits im September 2026 hatte der Ermittlungsrichter Santiago Pedraz die Rückgabe abgelehnt. Er begründete dies damit, dass das Gerät eine Spur oder ein Sachbeweis für die mutmaßliche Begehung mehrerer Delikte sein könnte. Anticorrupción verweist nun ausdrücklich auf die Notwendigkeit, das Telefon zu sichern, damit die Verfahrensbeteiligten es prüfen und weitere forensische Analysen beantragen können.
Der Vorgang ist Teil der sogenannten Causa Leire, einer an der Audiencia Nacional geführten Untersuchung mit mehreren Strängen. Dabei geht es nach Gerichtsangaben unter anderem um den Verdacht, Verfahren beeinflusst oder behindert zu haben, sowie um mögliche Einflussnahmehandlungen, die in den Ermittlungen teils als in eine kriminelle Struktur eingebettet bewertet werden. Feststellungen zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit liegen nicht vor; die Ermittlungen dauern an.
Serrano, früher Kabinettschef von Pedro Sánchez in der Parteizentrale des PSOE und ehemals Präsident des staatlichen Postunternehmens Correos, war am 10. Juli 2026 als Beschuldigter benannt worden. Nach einem Polizeibericht wurden bei einer Durchsuchung Kommunikationsdaten gesichert, darunter nach Angaben der Ermittler umfangreiche Nachrichten mit der zentralen Beschuldigten Leire Díez. Unabhängige inhaltliche Auswertungen dieser Daten hat die Staatsanwaltschaft in dem aktuellen Schriftsatz nicht öffentlich gemacht.
Die Verteidigung Serranos kritisiert die Beschlagnahme und das sogenannte Klonen des Geräts und rügt Verfahrensfehler. Sie verlangt die Herausgabe des Originaltelefons. Über die Beschwerde gegen die Entscheidung des Ermittlungsrichters ist noch nicht abschließend entschieden. Anticorrupción hält dem entgegen, erst die fortdauernde Sicherung ermögliche eine geordnete Beweisführung. Welche rechtlichen Konsequenzen sich aus einer späteren Auswertung ergeben könnten, ist offen.
Die Causa Leire hat in Spanien seit dem Sommer 2026 für erhebliches politisches und mediales Echo gesorgt. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung, bis ein Gericht rechtskräftig anders entscheidet.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).