Die Junta de Andalucía hat am 19. Oktober 2026 die Antragsfrist für die Fahrkostenzuschüsse in der Formación Profesional eröffnet. Nach Angaben der Consejería de Educación können Schülerinnen und Schüler ihre Anträge bis einschließlich 27. Oktober 2026 über die Secretaría Virtual einreichen. Für die Maßnahme stehen 3,7 Millionen Euro zur Verfügung.
Anspruchsberechtigt sind laut Ausschreibung Lernende der Formación Profesional, die im Schuljahr 2025/2026 eines der praktischen Module absolviert haben: das Modul Formación en Centros de Trabajo, die Phase Formación en Empresa u Organismo Equiparado oder die praktische Ausbildung im Rahmen von FP Dual. Vorgesehen ist ein territorialer Korrekturfaktor für in dünn besiedelten Gebieten eingeschriebene Personen. Zudem gibt es eine Zusatzförderung für Menschen mit einer anerkannten Behinderung ab 33 Prozent. Voraussetzungen, Nachweispflichten und die Rangfolge bei der Vergabe sind in der Ausschreibung präzisiert.
Rechtliche Grundlage ist eine am 15. Juli 2026 veröffentlichte Orden, die die Bedingungen der Förderung festlegt. Ein Auszug der aktuellen Resolution erschien im Boletín Oficial de la Junta de Andalucía. Anträge sind elektronisch einzureichen; unvollständige Unterlagen können zur Nachbesserung angefordert werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass ausschließlich fristgerecht eingegangene und formal vollständige Anträge in die Bearbeitung gehen.
Mit der Förderung will die Regionalregierung Mobilitätskosten abfedern, die bei praktischen Ausbildungsanteilen außerhalb des Wohnortes anfallen. Nach Darstellung der Consejería de Educación soll das Programm insbesondere Teilnehmende aus strukturschwächeren und abgelegenen Regionen Andalusiens erreichen. Wie viele Bewilligungen erteilt werden und in welcher Höhe die einzelnen Zuschüsse ausfallen, hängt von der Zahl der Anträge und der individuellen Prüfung ab. Die Regierung kündigt an, Auszahlungszeiträume und endgültige Beträge nach Abschluss der Bearbeitung mitzuteilen.
Die aktuelle Frist markiert den Start einer komprimierten Bewerbungsrunde. Die Behörden verweisen darauf, dass Anträge über die Secretaría Virtual gestellt und durch die üblichen Identifikationsverfahren legitimiert werden müssen. Wer bereits in früheren Runden Mittel erhalten hat, muss die Anspruchsvoraussetzungen für das Schuljahr 2025/2026 erneut nachweisen. Für Betroffene empfiehlt sich eine frühzeitige Einreichung, da Nachbesserungen nur innerhalb der gesetzten Fristen möglich sind.
Maßgebliche Daten: Beginn der Antragsfrist am 19. Oktober 2026; Ende der Frist am 27. Oktober 2026; Gesamtbudget 3,7 Millionen Euro; Rechtsgrundlage ist die Orden vom 15. Juli 2026 und die veröffentlichte Ausschreibung der Consejería de Educación.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).