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Albares kündigt Rückführungen aus Ceuta an und macht Falschmeldungen für den Zustrom verantwortlich

Außenminister José Manuel Albares sagte in Ceuta, wer irregulär nach Ceuta oder Melilla eingereist sei, werde nach Marokko zurückgeführt. Er führt den jüngsten Zustrom auch auf Desinformation in sozialen Netzwerken zurück.

Spaniens Außenminister José Manuel Albares hat bei einem Besuch in der autonomen Stadt Ceuta angekündigt, dass alle Menschen, die in den vergangenen Tagen irregulär eingereist sind, nach Marokko zurückgeführt werden sollen. „Bis zur letzten Person“, sagte der Minister am 11. August nach einem Treffen mit dem Ceuta-Präsidenten Juan Jesús Vivas. Er verband die Ankündigung mit dem Hinweis, dass in sozialen Netzwerken verbreitete „bulos“ (Falschmeldungen) zur Dynamik des Zustroms beigetragen hätten und dass verfälscht wiedergegebene Gerichtsentscheidungen die Rückführungsabsicht der Regierung nicht änderten. Zugleich warnte er potenzielle Migranten vor den Gefahren irregulärer Routen.

Albares erklärte, Personen, die irregulär nach Ceuta oder Melilla gelangten, würden zurückgewiesen oder rückgeführt. Nach seiner Darstellung hat Marokko Bereitschaft signalisiert, Rücknahmen zu erleichtern, auch im Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen. Beide Seiten stehen dazu nach Berichten in Kontakt. Konkrete operative Schritte hängen jedoch von Identitätsfeststellungen und Verfahren ab, die die spanischen Behörden vor Ort aufnehmen.

In Ceuta halten sich weiterhin mehrere Tausend Menschen auf; die Angaben schwanken je nach Quelle und Zeitpunkt. Die Stadtverwaltung und die Zentralregierung arbeiten an Registrierung, Unterbringung und Betreuung. Nach Regierungsangaben gilt für Minderjährige Vorrang für Schutzmaßnahmen und – wo möglich – für Familienzusammenführungen; in der öffentlichen Kommunikation ist dabei wiederholt von „menores no acompañados“ die Rede.

Juristisch verweisen Gerichte und Menschenrechtsorganisationen auf enge rechtliche Grenzen für Rückführungen. Diese betreffen insbesondere den Schutz von Kindern, das Verbot kollektiver Ausweisungen und individuelle Prüfungen von Asyl- und Schutzgründen. Frühere Rückführungen Minderjähriger aus Ceuta nach Marokko haben Verfahren nach sich gezogen und werden weiterhin gerichtlich aufgearbeitet. Die Regierung betont, sie halte sich an nationales und europäisches Recht; die genaue Ausgestaltung der Rückführungen bleibt anfechtungs- und überprüfbar.

Wie schnell Rückführungen umgesetzt werden können, hängt von bilaterären Absprachen mit Rabat, der Identifikation der Betroffenen und den jeweils erforderlichen rechtlichen Prüfungen ab. Sollten Madrid und Rabat operativ enger kooperieren, könnten einzelne Verfahren beschleunigt werden. Politisch ist mit anhaltender Debatte über Transparenz, Kinderschutz und die Rolle von Desinformation zu rechnen, während die Behörden in Ceuta und Melilla den unmittelbaren Verwaltungs- und Versorgungsbedarf bewältigen müssen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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