Die Arbeitgebervereinigung CEOE-Tenerife hat nach eigenen Angaben eine Liste von Gesundheitszentren erstellt, die eine überdurchschnittliche Neigung zu Krankschreibungen zeigen sollen. Die Ankündigung löste am 27. September 2026 auf Teneriffa scharfe Reaktionen aus. Ärztinnen und Ärzte, deren Kammern sowie Gewerkschaften weisen die pauschale Unterstellung „leichter“ Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zurück und warnen vor politischem Druck auf den klinischen Entscheid.
Der Consejo Canario de Colegios de Médicos betont, dass die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit ausschließlich auf individueller Untersuchung und ärztlichem Urteil beruhe. Unterschiede in den Quoten zwischen Gesundheitszentren dürften nicht automatisch als Fehlverhalten gedeutet werden, sondern erforderten eine nüchterne Analyse möglicher Ursachen – etwa unterschiedliche Patientenstrukturen, Arbeitsbelastungen oder sektorale Risiken.
Gewerkschaften erinnern daran, dass krankheitsbedingte Ausfälle häufig mit Arbeitsbedingungen, Stress, unzureichender Prävention und fehlender Anpassung von Tätigkeiten an gesundheitliche Einschränkungen zusammenhängen. Sie kritisieren die Rhetorik über „fraudulente“ Krankmeldungen als unsachlich und stigmatisierend. Die Kanarische Regierung verweist darauf, dass Prüf- und Beendigungsverfahren bei Arbeitsunfähigkeit gesetzlich geregelt und der ärztlichen Entscheidungshoheit unterstellt sind.
Datenschutzrechtlich ist die Debatte heikel. Bereits zuvor war ein anonymer Meldekanal der CEOE-Tenerife vom Ministerio de Trabajo bei der Agencia Española de Protección de Datos angezeigt worden. Juristisch zulässige Kontrollen setzen eine klare Rechtsgrundlage, Zweckbindung und den Schutz personenbezogener Daten voraus. Pauschale Listen mit vermeintlichen „Ausreißer-Zentren“ bergen das Risiko, Berufsgruppen und Einrichtungen zu diskreditieren, ohne belastbare Belege für systematisches Fehlverhalten zu liefern.
Die Arbeitgeberseite verweist auf steigende Fehlzeiten in bestimmten Branchen und fordert strengere Kontrollen. Ob und in welcher Form zusätzliche Prüfmechanismen sinnvoll sind, bleibt offen. Nach Einschätzung der ärztlichen Körperschaften sollte jede Reform drei Bedingungen erfüllen: Wahrung der klinischen Unabhängigkeit, strikte Einhaltung des Datenschutzes und eine Ursachenanalyse, die Arbeitsorganisation, Prävention und Gesundheitsschutz mitberücksichtigt. Belege, dass die von der CEOE-Tenerife beanstandeten Gesundheitszentren systematisch unberechtigte Bescheinigungen ausstellen, liegen bislang nicht vor. Die Auseinandersetzung dürfte damit weniger über Einzelatteste als über Strukturen entschieden werden – von der Qualität der Arbeitsplätze bis zur Verfügbarkeit arbeitsmedizinischer Anpassungen.
Redakteurin: Clara Simonichek (Artikel mit KI-Unterstützung).